LIEBE KUNDINNEN UND KUNDEN Die Europäische Union (EU) hat im Sommer 2019 eine Einwegkunststoffrichtlinie erlassen, die sogenannte Single-Use-Plastics-Directive (SUPD). Diese tritt zum 3. Juli 2021 in Kraft, welche besonders die Nutzer von Einweggeschirr in der EU in hohem Maße betrifft. Die Direktive/Verordnung bezieht sich nur auf Einwegkunststoffartikel – dabei gilt es aber zu beachten, dass auch Produkte aus anderen Materialien, die mit einer dünnen Kunststoffbeschichtung versehen sind, generell als Kunststoffprodukte definiert sind. Ebenso Bioplastik-Produkte.
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